Behörden / Bürokratie

Ob die Bürokratie bei uns oder in Japan ausufernder ist, darüber lässt sich vermutlich diskutieren. Für Japans Beamte gilt persönlicher Ermessensspielraum nicht als menschliche Größe sondern als Gefährdung der gesellschaftlichen Ordnung und Stabilität. Müssen sich Behörden auf neue Situationen einstellen, dauert dies konsequenterweise lange. Als Ausländer kommt man mit japanischen Behörden selten in Berührung, am ehesten mit der Einwanderungsbehörde bei einem längeren Aufenthalt. Da spürt man dann die obrigkeitsstaatliche Haltung, das ist aber bei uns nicht anders. Japaner gehören in der Ausländerbehörde bei uns zu den „Edelausländern“, und Deutsche haben es aufgrund der traditionell guten politischen Beziehungen in Japan leichter als Ausländer z.B. aus Südost- und Südasien. Dennoch gilt auch für uns: Wer sich selbst erniedrigt und hilflos gibt, wird es in schwierigen Situationen einfacher haben. Hat man eine Vorschrift übertreten, die etwa die Aufenthaltserlaubnis betrifft (was man tunlichst vermeiden sollte!), lässt sich die Sache meist wieder bereinigen, indem man sich niedergeschlagen gibt und eine vorgedruckte Entschuldigungserklärung unterschreibt.

Abschlägige Bescheide vermeiden Japaner übrigens nach Möglichkeit: Sie stellen Anträge in der Regel erst dann, wenn sie auf informellem Wege erfahren haben, dass ein solcher Chancen auf Genehmigung hat. 

Ausländer sind auch in Japan verpflichtet, ihren Pass (eine Kopie der wichtigsten Seiten sollte genügen) mit sich herum zu tragen.

In gewisser Weise regieren die japanischen Regierungsbehörden das Land, heißt es übrigens.

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